Eine Waldorfschule muss doch zum Teil von den Eltern finanziert werden - wie ist das mit den Elternbeiträgen?

Eine Waldorfschule in Schleswig-Holstein bekommt für jeden Schüler aus dem Landeshaushalt 80 Prozent dessen, was das Land für einen entsprechenden Schüler an einer staatlichen Schule aufwenden müsste. Die restlichen Mittel - und das sind aufgrund des breiteren und spezielleren Unterrichtsangebots einer Waldorfschule mehr als die rein rechnerischen 20 Prozent! - müssen auf andere Weise aufgebracht werden.

Zum einen kommt dieses Geld dadurch zusammen, dass - man kann und muss das so offen sagen - Waldorfschulen ihre Lehrer schlechter bezahlen, als dies an staatlichen Schulen der Fall ist. Zum anderen müssen die Eltern der Schule einen spürbaren Schulbeitrag aufbringen. Die rechtliche Lage zwingt die Waldorfschulen sogar dazu, dies zu tun. Jede Waldorfschule ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent der bezuschussten Betriebskosten aus Elternbeiträgen zu finanzieren (tatsächlich ist das noch ein wenig komplizierter, aber das würde hier zu weit führen).

Insbesondere sind es zwei Dinge, die eine freie Schule finanzieren muss: die laufenden Betriebs-, also vor allem Personalkosten und die Kosten aus der Errichtung und Erhaltung von Schulgebäuden. Um dies transparenter zu machen, gibt es an der Freien Waldorfschule Neumünster zwei Arten von Beiträgen: das Schulgeld 1 (Betriebskosten) und das Schulgeld 2 (Gebäude). Beides lässt sich mit 30 Prozent von der Steuer absetzen.

Unser Grundsatz ist, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert sein soll, sein Kind auf unsere Schule zu geben. Das soll dadurch erreicht werden, dass der Schulbeitrag an das Familien-Nettoeinkommen gekoppelt ist. Dieses Beitragsmodell ist noch in der Entwicklung. Genauere Informationen gibt es im Zusammenhang mit der Ein- oder Umschulung eines Kindes an unsere Schule.