Eine Waldorfschule muss doch zum Teil von den Eltern finanziert werden - wie ist das mit den Elternbeiträgen?
Eine
Waldorfschule in Schleswig-Holstein bekommt für jeden Schüler aus dem
Landeshaushalt 80 Prozent dessen, was das Land für einen entsprechenden
Schüler an einer staatlichen Schule aufwenden müsste. Die restlichen
Mittel - und das sind aufgrund des breiteren und spezielleren
Unterrichtsangebots einer Waldorfschule mehr als die rein rechnerischen
20 Prozent! - müssen auf andere Weise aufgebracht werden.
Zum
einen kommt dieses Geld dadurch zusammen, dass - man kann und muss das
so offen sagen - Waldorfschulen ihre Lehrer schlechter bezahlen, als
dies an staatlichen Schulen der Fall ist. Zum anderen müssen die Eltern
der Schule einen spürbaren Schulbeitrag aufbringen. Die rechtliche Lage
zwingt die Waldorfschulen sogar dazu, dies zu tun. Jede Waldorfschule
ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent der bezuschussten
Betriebskosten aus Elternbeiträgen zu finanzieren (tatsächlich ist das
noch ein wenig komplizierter, aber das würde hier zu weit führen).
Insbesondere
sind es zwei Dinge, die eine freie Schule finanzieren muss: die
laufenden Betriebs-, also vor allem Personalkosten und die Kosten aus
der Errichtung und Erhaltung von Schulgebäuden. Um dies transparenter
zu machen, gibt es an der Freien Waldorfschule Neumünster zwei Arten
von Beiträgen: das Schulgeld 1 (Betriebskosten) und das Schulgeld 2
(Gebäude). Beides lässt sich mit 30 Prozent von der Steuer absetzen.
Unser
Grundsatz ist, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert
sein soll, sein Kind auf unsere Schule zu geben. Das soll dadurch
erreicht werden, dass der Schulbeitrag an das Familien-Nettoeinkommen
gekoppelt ist. Dieses Beitragsmodell ist noch in der Entwicklung.
Genauere Informationen gibt es im Zusammenhang mit der Ein- oder
Umschulung eines Kindes an unsere Schule.