Gremien der Schulgemeinschaft
>> Der Elternrat
Der Elternrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei
Elternvertretern jeder Klasse, die von der Klassenelternschaft gewählt werden,
und zwei Vertretern des Kollegiums. Die ständige Vertretung des Kollegiums im
Elternrat soll eine reibungslose Kommunikation zwischen Eltern und Kollegium
sicherstellen.
Im Elternrat werden alle klassenübergreifenden
Schulfragen besprochen. Die Elternratsmitglieder sind dafür zuständig, Fragen,
Kritik oder Anregungen aus der jeweiligen Klassenelternschaft in den Elternrat
und ggf. ans Lehrerkollegium heran zu tragen und umgekehrt Informationen aus der
Schulgemeinschaft und den Gremien der Schule an die Klassenelternschaft
weiterzugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, für die Integration
insbesondere neuer Eltern in die Schulgemeinschaft Sorge zu tragen. Der
Elternrat ist über Delegationen sowohl an Fragen der Schulleitung wie auch am
Landeselternrat der schleswig-holsteinischen Waldorfschulen
beiteiligt.
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Der
Schlichtungsausschuss
Der
Schlichtungsausschuss der Schule ist formal beim Schulverein angesiedelt und
besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die von der Mitgliederversammlung für
drei Jahre gewählt werden. Wenn ein Konflikt zwischen Mitgliedern der
Schulgemeinschaft (z.B. zwischen Eltern und einem Mitglied des Kollegiums) trotz
persönlicher Gespräche und eventuell auch trotz des Einschaltens der Rezeption
nicht zu lösen ist, kann der Schlichtungsausschuss angerufen werden mit dem
Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Jede am Konflikt beteiligte Partei
kann einen Beisitzer ihres Vertrauens in den Schlichtungsausschuss entsenden.
Schlichtungsausschüsse gibt es auch auf Landes- und Bundesebene.
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