Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Neumünster e.V.
Seit 1982 fördert der
gemeinnützige Verein die Waldorfpädagogik in und um Neumünster in vielerlei
Hinsicht, z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge und andere Veranstaltungen;
auch die finanzielle und ideelle Unterstützung der Waldorfkindergärten und der
Schule, insbesondere während der Aufbauphasen gehörten und gehören zu seinen
Aufgaben.
Der Förderverein war ursprünglich auch Träger der
Waldorfkindergärten in der Schwabenstraße und in Einfeld. Seit Herbst 1999 sind die
beiden Kindergärten selbstständig.
Zentrale Aufgabe des Fördervereins war
und ist jedoch der Bau von Waldorfschule und Kindergarten am Roschdohler Weg.
Mit Landeszuschüssen, langfristigen Krediten und Elternbeiträgen finanziert,
wurde der Bau der Schule 1997 begonnen und im Jahr 2003 weitgehend
abgeschlossen. Ein Jahr später konnte - dank der Unterstützung durch die Stadt
Neumünster und einer Zuwendug der Software-AG-Stiftung - auch der
Waldorfkindergarten auf dem Schulgelände fertiggestellt werden.
Nicht
nur die Schuleltern sind aufgefordert, Mitglieder des Fördervereins zu werden,
sondern alle Menschen, die sich für Waldorfschule und -kindergärten in
Neumünster einsetzen möchten - insbesondere Ehemalige, Verwandte, Paten
usw.
>>
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Ihr obliegt - neben der Wahl und Entlastung des Vorstands - insbesondere die
Beschlussfassung über den Jahresetat, die Beiträge, den Rechnungsbericht. Wobei
mit den Haushaltsbeschlüssen wichtige Entscheidungen verbunden sind, z.B. den
Schulneubau betreffend. Diese Entscheidungen haben wiederum Auswirkungen z.B.
auf die Höhe der von den Schuleltern als Bestandteil des aufzubringenden Baubeiträge.
Die Jahreshauptversammlung findet
üblicherweise zum Ende eines jeden Jahres statt. An den Versammlungen können
nicht nur Vereinsmitglieder, sondern die ganze Schulgemeinschaft und die
Kindergarteneltern teilnehmen - wahlberechtigt sind selbstverständlich nur die
Vereinsmitglieder.
>> Vorstand
Der
Vorstand führt in enger Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer
der Schule die Geschäfte des Vereins. Er beruft die Mitgliederversammlung ein,
stellt deren Tagesordnung auf, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
aus und verwaltet das Vereinsvermögen. Dies umfasst vor allem die Schulgebäude
für deren Instandhaltung er ebenfalls Sorge zu tragen hat.
Rechtlich ist
es der geschäftsführende Vorstand, der die Verantwortung für alle
Vereinsentscheidungen trägt. Der geschäftsführende Vorstand des Fördervereins
besteht aus zwei bis vier Mitgliedern, zu denen möglichst auch ein Mitglied des
Lehrerkollegiums gehören sollte..
>> zurück
