Eine Waldorfschule muss doch zum Teil von den Eltern finanziert werden - wie ist das mit den Elternbeiträgen?
Eine Waldorfschule in Schleswig-Holstein
bekommt für jeden Schüler aus dem Landeshaushalt 80 Prozent dessen, was das Land
für einen entsprechenden Schüler an einer staatlichen Schule aufwenden müsste.
Die restlichen Mittel - und das sind aufgrund des breiteren und spezielleren
Unterrichtsangebots einer Waldorfschule mehr als die rein rechnerischen 20
Prozent! - müssen auf andere Weise aufgebracht werden.
Zum einen kommt
dieses Geld dadurch zusammen, dass - man kann und muss das so offen sagen -
Waldorfschulen ihre Lehrer schlechter bezahlen, als dies an staatlichen Schulen
der Fall ist. Zum anderen müssen die Eltern der Schule einen spürbaren
Schulbeitrag aufbringen. Die rechtliche Lage zwingt die Waldorfschulen sogar
dazu, dies zu tun. Jede Waldorfschule ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent
der bezuschussten Betriebskosten aus Elternbeiträgen zu finanzieren (tatsächlich
ist das noch ein wenig komplizierter, aber das würde hier zu weit
führen).
Unsere Schulgeldordnung wurde durch die Eltern der Schule erarbeitet. Die soziale Ausgewogenheit in Hinsicht auf die finanzielle Belastung der Familien war hierfür die Grundlage.
Es gibt einen Festbetrag abhängig von der Anzahl der Kinder, die die Schule besuchen. So werden für das erste Schulkind 195,00 Euro, für zwei Kinder 315,00 Euro und für drei und mehr Kinder 395,00 Euro als Schulgeldbeitrag berechnet.
Schulgeldbeitrag zu hoch?
Ist es Ihnen nicht möglich, das Schulgeld in der regulären Höhe zu bezahlen, so gibt es die Möglichkeit der Beitragsermäßigung. Der Mindestbeitrag besteht dann aus einem festgelegten Prozentsatz vom Nettoeinkommen der Familie.
Der aktuelle Prozentsatz beträgt seit April 2007 für:
Ihr Kind kann wegen des Schulgeldes unsere Schule nicht besuchen? Das kann nicht sein! Selbstverständlich benötigen wir dringend die finanziellen Beiträge der Elternhäuser. Ohne diese könnte die Waldorfschule Neumünster ihren Betrieb nicht aufrechterhalten.
Es ist einer unserer Grundsätze, keinem Kind wegen finanzieller Hindernisse den Besuch unserer Schule zu versagen. Wir bemühen uns, die richtigen finanziellen Lösungen zu finden.
Der Schulgeldbeitrag ist bei der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.
Bei Fragen zum Schulgeldbeitrag können Sie gerne anrufen bzw. einen Termin vereinbaren.
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